Umzug: Was passiert mit Hausrat- und Haftpflichtversicherung?
Beim Umzug laufen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung meist weiter. Was Sie melden sollten und wann eine Kündigung möglich ist.
3 Min. Lesezeit · Stand: 2. November 2026
Ein Umzug bringt viel Organisatorisches mit sich, und die Versicherungen gehen dabei gern vergessen. Die gute Nachricht: Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung laufen in der Regel einfach weiter. Ein paar Punkte sollten Sie trotzdem prüfen.
Hausratversicherung
Schutz während des Umzugs
Viele Hausratversicherungen decken Ihr Hab und Gut auch während des Umzugs und danach am neuen Wohnort. Wie lange die alte und die neue Adresse gleichzeitig versichert sind und in welchem Umfang, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, sind Schäden, die es verursacht, oft zuerst über dessen Versicherung abzuwickeln.
Neue Adresse melden
Melden Sie Ihrer Versicherung die neue Adresse, am besten schon vor dem Umzug. Die meisten AVB verlangen das ausdrücklich.
Versicherungssumme überprüfen
Mit einer grösseren Wohnung kommt oft auch mehr Einrichtung dazu. Ist die Versicherungssumme zu tief, droht eine Unterversicherung: Im Schadenfall zahlt die Versicherung dann nur einen Teil. Passen Sie die Summe bei Bedarf an.
Prämie am neuen Ort
Die Prämie kann je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. Ändert sie sich wegen des Umzugs, ist das in der Regel eine Vertragsanpassung und kein Kündigungsgrund. Ob Sie in diesem Fall ein Kündigungsrecht haben, regeln die AVB.
Kantonale Besonderheiten
In einigen Kantonen ist die Feuerversicherung für den Hausrat obligatorisch oder bei einer kantonalen Anstalt abzuschliessen. Ziehen Sie in einen anderen Kanton, lohnt sich ein Blick auf die dortigen Regeln.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht ist an Ihre Person und Ihren Haushalt gebunden, nicht an die Wohnung. Sie gilt deshalb nach dem Umzug weiter. Melden Sie die neue Adresse und prüfen Sie zwei Punkte:
- Mieterschäden: Viele Policen decken Schäden an der gemieteten Wohnung. Bei der Wohnungsabgabe kann das wichtig werden. Melden Sie mögliche Schäden rasch.
- Zusammenziehen: Ziehen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen, kann eine gemeinsame Police für den Haushalt günstiger sein. Klären Sie, ob und auf welchen Termin Sie einen der doppelten Verträge auflösen können.
Wann eine Kündigung möglich ist
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist in der Regel kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Sie können aber wie gewohnt kündigen:
- auf den Ablauf des Vertrags gemäss Police;
- seit 2022 grundsätzlich auch auf das Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes folgenden Jahres, mit drei Monaten Frist (für ältere Verträge kann Abweichendes gelten);
- wenn die Versicherung Prämie oder Bedingungen ändert, gemäss AVB.
Umzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland, brauchen Sie die Schweizer Hausrat- und Haftpflichtversicherung meist nicht mehr. Viele AVB sehen vor, dass der Vertrag bei einem Wegzug endet oder gekündigt werden kann. Informieren Sie Ihre Versicherung frühzeitig und legen Sie einen Beleg bei, etwa die Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde.
Für die Grundversicherung der Krankenkasse gelten beim Wegzug eigene Regeln. Klären Sie diese separat mit Ihrer Kasse.
Checkliste zum Umzug
- Neue Adresse allen Versicherungen melden
- Versicherungssumme der Hausratversicherung prüfen
- Mögliche Mieterschäden an der alten Wohnung melden
- Doppelte Policen beim Zusammenziehen prüfen
- Bei Wegzug ins Ausland: Kündigung mit Abmeldebestätigung schicken
Kündigung erstellen
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