Häufige Fragen
Alles Wichtige zur Kündigung mit vertrag-kuenden.ch.
Unser Angebot
Was kostet es?
Der Versand per Post kostet ab CHF 7.90; nur das Einschreiben hat einen Zustellnachweis. Das PDF zum Selbstversand ist gratis.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Sie füllen nur das Formular aus. Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Wann wird mein Brief verschickt?
Bezahlen Sie an einem Arbeitstag bis 11.45 Uhr, geht Ihr Brief in der Regel noch am selben Tag an die Post, sonst am nächsten Arbeitstag. Die Laufzeit der Post kommt dazu.
Wie kann ich bezahlen?
Sicher über PostFinance Checkout. Welche Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, sehen Sie beim Bezahlen. Ihre Zahlungsdaten geben Sie direkt beim Zahlungsanbieter ein; wir sehen sie nicht.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verwenden Ihre Angaben nur, um den Brief zu erstellen und zu versenden. Den Inhalt des Briefs löschen wir nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Mein Anbieter fehlt – was nun?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir prüfen die Adresse und nehmen den Anbieter auf.
Form, Unterschrift und Versand
Ist die Kündigung rechtsgültig?
Ja, wenn sie rechtzeitig beim Anbieter eintrifft und die nötigen Angaben enthält. Seit 2022 genügt bei den meisten Versicherungen eine Kündigung in Textform; eine handschriftliche Unterschrift ist dann nicht nötig. Einzelne Verträge verlangen sie trotzdem. Unseren Brief unterschreiben Sie deshalb immer, am Bildschirm oder auf dem Handy.
Wie weiss ich, dass die Kündigung angekommen ist?
Beim Einschreiben erhalten Sie die Sendungsnummer per E-Mail und haben einen Zustellnachweis. A-Post Plus lässt sich bis zum Briefkasten verfolgen, ist aber kein Nachweis der Zustellung; der normale Brief hat keine Verfolgung.
Darf ich per E-Mail kündigen?
Bei den meisten Versicherungen geht das seit 2022. Das Gesetz verlangt eine Kündigung schriftlich oder in einer Form, die einen Nachweis durch Text erlaubt, und dazu zählt in der Regel auch eine E-Mail. Heikel wird es, wenn der Versicherer sagt, er habe nichts erhalten; dann müssen Sie den Eingang beweisen. Bitten Sie deshalb um eine Bestätigung. Für die Grundversicherung empfiehlt der Bund nach wie vor einen unterschriebenen Brief per Einschreiben.
Muss die Kündigung eingeschrieben sein?
Pflicht ist das Einschreiben nicht. Sein Vorteil liegt im Zustellnachweis, mit dem Sie belegen können, wann der Brief angekommen ist. Bei der Grundversicherung rät der Bund, die Kündigung bis etwa Mitte November eingeschrieben abzuschicken. Bei uns wählen Sie dafür den Versand als Einschreiben mit Zustellnachweis.
Was gehört in eine Kündigung?
Name und Adresse, die Policen- oder Versichertennummer und der Termin, auf den Sie kündigen, dazu Ort, Datum und Unterschrift. Kündigen Sie aus einem besonderen Grund, etwa nach einem Schadenfall oder weil Sie ins Ausland ziehen, nennen Sie ihn im Brief. Eine Bitte um schriftliche Bestätigung schadet nie. Unser Formular fragt all das ab und setzt den Brief daraus zusammen.
Wie unterschreibe ich ohne Touchscreen?
Mit dem Handy. Scannen Sie den QR-Code im Formular oder öffnen Sie den angezeigten Link auf dem Handy und unterschreiben Sie dort mit dem Finger. Kurz darauf erscheint die Unterschrift im Formular auf dem Computer. Auf die gleiche Weise unterschreiben auch weitere Erwachsene, die bei einer Kündigung der Krankenkasse mitunterschreiben. Ihre eigene Unterschrift braucht es immer, die der weiteren Erwachsenen ist freiwillig. Ein Punkt oder ein kurzer Strich gilt nicht als Unterschrift.
Der Versicherer hat die Kündigung nicht bestätigt. Was tun?
Wirksam ist die Kündigung, sobald sie rechtzeitig eingetroffen ist; eine Bestätigung braucht es dafür nach allgemeiner Auffassung nicht. Kommt nach zwei, drei Wochen nichts, fragen Sie trotzdem nach. Halten Sie dafür den Einschreibebeleg oder die Sendungsnummer bereit, falls Sie eine haben. Bei der Grundversicherung meldet sich die bisherige Kasse von selbst und nennt Ihnen das Enddatum, sobald die neue Kasse Ihre Aufnahme mitgeteilt hat.
Kann ich eine Kündigung zurücknehmen?
Einen Auftrag bei uns können Sie nicht widerrufen, weil wir den Brief eigens für Sie erstellen. Falls Sie es sich trotzdem anders überlegen, schreiben Sie uns möglichst rasch an hello@vertrag-kuenden.ch. Liegt der Brief noch nicht beim Druck- und Versanddienst, stoppen wir ihn wenn möglich und erstatten den Betrag zurück, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Ist die Kündigung schon beim Versicherer angekommen, lässt sie sich meist nur noch mit seinem Einverständnis rückgängig machen. Fragen Sie in diesem Fall direkt dort nach.
Fristen und Termine
Bis wann muss die Kündigung beim Anbieter sein?
Massgebend ist der Eingang beim Anbieter, nicht das Datum des Poststempels. Die Fristen stehen in Ihrer Police oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei der Grundversicherung muss die Kündigung auf Ende Jahr bis am 30. November eintreffen, an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag am Arbeitstag davor. Planen Sie für den Postweg einige Tage ein.
Wann kann ich meine Versicherung ordentlich kündigen?
Seit 2022 können Sie fast jede Versicherung nach drei Jahren kündigen, auch wenn in der Police fünf oder zehn Jahre stehen. Die Frist beträgt drei Monate auf das Ende des Versicherungsjahres. Viele Verträge lassen eine Kündigung schon früher zu; das steht dann in der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Für Lebensversicherungen und die Grundversicherung der Krankenkasse gelten eigene Regeln.
Gilt das auch für meinen alten Zehnjahresvertrag?
Auch für ältere Verträge gilt seit dem 1. Januar 2022 die Regel mit den drei Jahren. Gezählt wird nach gängiger Auslegung ab dem ursprünglichen Vertragsbeginn. Wer 2018 einen Zehnjahresvertrag unterschrieben hat, kann ihn also mit drei Monaten Frist auf das Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Welcher Termin für Sie der nächste ist, sagt Ihnen Ihr Versicherer.
Mein Versicherungsjahr endet am 31. Dezember. Bis wann muss die Kündigung dort sein?
Bei drei Monaten Frist bis am 30. September. Massgebend ist der Tag, an dem der Brief beim Versicherer ankommt, nicht der Poststempel. Schauen Sie aber zuerst in die Police. Manche Versicherungsjahre beginnen nicht am 1. Januar, sondern zum Beispiel am 1. April, und dann verschiebt sich alles. Bei der Grundversicherung der Krankenkasse gelten andere Termine.
Läuft meine Versicherung einfach weiter, wenn ich nicht kündige?
Bei den meisten Verträgen schon. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend, jeweils um höchstens ein Jahr; mehr erlaubt das Gesetz nicht. Danach können Sie auf das Ende des neuen Versicherungsjahres kündigen. Die Frist finden Sie in Ihrer Police.
Kann ich eine Versicherung fristlos kündigen?
Nur aus wichtigem Grund, also wenn es Ihnen nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten. Ein günstigeres Angebot reicht dafür kaum, ebenso wenig blosser Ärger über den Versicherer. Weiter hilft oft ein besonderes Kündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung, sofern Ihre AVB das vorsehen. Bevor Sie sich auf einen wichtigen Grund stützen, lohnt sich eine rechtliche Beratung.
Ich habe gerade eine Versicherung abgeschlossen. Kann ich das rückgängig machen?
Sie haben 14 Tage Zeit für einen Widerruf, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt oder den Vertrag angenommen haben. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Es reicht, wenn Sie den Widerruf am letzten Tag der Frist der Post übergeben oder dem Versicherer mitteilen. Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei einer vorläufigen Deckungszusage oder bei Verträgen, die weniger als einen Monat laufen.
Was heisst «auf den nächstmöglichen Termin»?
Damit kündigen Sie auf den frühesten Zeitpunkt, den Vertrag und Gesetz zulassen. Das ist praktisch, wenn Sie das Ablaufdatum gerade nicht zur Hand haben. Wir übernehmen die Formulierung in den Brief und bitten den Versicherer, Ihnen das Vertragsende schriftlich zu bestätigen. Kennen Sie das Datum, geben Sie es einfach an.
Ich habe die Kündigungsfrist verpasst. Was jetzt?
Dann wirkt die Kündigung meistens erst auf den nächsten Termin, und bis dahin zahlen Sie die Prämie weiter. Ein Brief, der am 2. Oktober statt am 30. September ankommt, beendet einen Vertrag mit Ablauf 31. Dezember also oft erst ein Jahr später. Prüfen Sie, ob Ihnen ein besonderes Kündigungsrecht zusteht, etwa nach einem Schadenfall oder wegen einer Prämienerhöhung. Bei der Grundversicherung ist der nächste Termin der 30. Juni (nur mit ordentlicher Franchise und ohne Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell) oder der 31. Dezember.
Krankenkasse
Kann ich die Grundversicherung auf Ende Juni kündigen?
Das geht nur mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken und ohne besonderes Modell wie Hausarzt, HMO oder Telmed. Die Kündigung muss dann bis am 31. März bei der Kasse sein; fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, bis am Arbeitstag davor. Mit Wahlfranchise oder einem solchen Modell können Sie nur auf Ende Jahr wechseln.
Darf ich die Krankenkasse wechseln, wenn die Prämie gleich bleibt?
Ja. Auf Ende Jahr können alle wechseln, auch wenn die Prämie sinkt oder gleich bleibt. Ihre Kasse muss Ihnen die neue Prämie bis Ende Oktober mitteilen. Die Kündigung muss bis am 30. November eintreffen, 2026 ist das ein Montag. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der letzte Arbeitstag davor.
Muss ich die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung wechsle?
Nein. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge, und Sie dürfen die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Kasse darf Sie weder zur Kündigung drängen noch Ihnen die Zusatzversicherung wegen des Wechsels kündigen. Wer die Zusatzversicherung aufgibt, bevor ein neuer Versicherer ihn fest aufgenommen hat, steht unter Umständen ohne Deckung da.
Wann kann ich eine Zusatzversicherung kündigen?
Zusatzversicherungen fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz, nicht unter das KVG. Nach drei Jahren können Sie mit drei Monaten Frist auf das Ende des Versicherungsjahres kündigen, oft lässt der Vertrag auch einen früheren Termin zu. Manche AVB sehen zudem ein Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung vor. Die Kasse ihrerseits darf Ihnen die Zusatzversicherung nicht ordentlich kündigen. Weil ein neuer Versicherer meist Gesundheitsfragen stellt und Sie ablehnen kann, lohnt es sich, seine Zusage abzuwarten.
Was ist, wenn die neue Kasse meine Aufnahme nicht meldet?
Dann bleiben Sie bei der bisherigen Kasse versichert. Die Grundversicherung endet dort erst, wenn die neue Kasse mitgeteilt hat, dass Sie ohne Unterbruch bei ihr versichert sind; eine Lücke entsteht also nicht. Versäumt die neue Kasse diese Meldung, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen, vor allem die Differenz bei der Prämie.
Kann ich wechseln, wenn ich der Krankenkasse noch Geld schulde?
Bei der Grundversicherung nicht, solange gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten offen sind. Für den Wechsel auf Ende Jahr nennt das BAG die Beträge, die bis zum 30. November gemahnt und bis am 31. Dezember nicht bezahlt sind. Begleichen Sie solche Ausstände deshalb vollständig vor dem Wechseltermin. Hat nur ein Kind Ausstände, können Sie selbst wechseln, das Kind aber nicht.
Muss ich kündigen, um die Franchise zu ändern?
Dafür braucht es keine Kündigung; eine schriftliche Mitteilung an die Kasse reicht. Für eine tiefere Franchise gelten dieselben Fristen wie für einen Kassenwechsel auf Ende Jahr, die Mitteilung muss also bis am 30. November dort sein. Eine höhere Franchise können Sie laut BAG noch bis am 31. Dezember für das neue Jahr wählen. Unser Formular ist nur für Kündigungen gedacht.
Verliere ich die Prämienverbilligung bei einem Kassenwechsel?
Normalerweise nicht, denn die Verbilligung gehört zu Ihnen und nicht zur Kasse. Wie der Kanton vom Wechsel erfährt und ab wann die neue Kasse den Betrag abzieht, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Manchmal dauert es ein paar Wochen, bis die Verbilligung auf der Prämienrechnung erscheint. Auskunft gibt die Stelle für Prämienverbilligung in Ihrem Kanton.
Für wen Sie kündigen
Kann ich auch für meinen Partner oder meine Kinder kündigen?
Über unser Formular kündigen Sie nur eigene Verträge. Stehen auf Ihrer Police weitere Personen, etwa die Kinder oder die Partnerin bei einer Familienpolice, nehmen Sie diese in denselben Brief auf. Möglich sind bis zu acht Personen, jeweils mit Vorname, Name, Geburtsdatum und auf Wunsch eigener Policen- oder Versichertennummer. Bei der Krankenkasse kann jede weitere Person ab 18 selbst unterschreiben, am Bildschirm oder auf dem Handy. Manche Kassen verlangen das; für Kinder unterschreiben Sie als Mutter oder Vater. Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin einen eigenen Vertrag, kündigt er oder sie ihn selbst.
Kann ich mehrere Verträge auf einmal kündigen?
Pro Auftrag kündigen Sie bei uns einen Vertrag bei einem Anbieter. Laufen Hausrat und Auto als zwei Verträge bei der gleichen Gesellschaft, erstellen Sie also zwei Briefe. Bei der Krankenkasse wählen Sie Grundversicherung, Zusatzversicherungen oder beides, und beides zusammen passt in einen Brief. Weitere Personen auf demselben Vertrag führen Sie ebenfalls im selben Brief auf.
Besondere Situationen
Was geschieht mit den Versicherungen, wenn jemand stirbt?
Die Grundversicherung endet mit dem Tod; die Angehörigen melden ihn der Kasse. Hausrat, Privathaftpflicht und ähnliche Verträge laufen dagegen je nach Vertrag weiter und gehen in der Regel auf die Erben über. Eine Kündigung im Namen einer verstorbenen Person bieten wir nicht an. Erbinnen und Erben wenden sich am besten direkt an den Versicherer; er sagt ihnen, welche Unterlagen er braucht, zum Beispiel eine Erbbescheinigung.
Ich ziehe ins Ausland. Wie kündige ich meine Versicherungen?
Mit dem Wegzug aus der Schweiz endet normalerweise die Pflicht zur Grundversicherung. Ausnahmen gibt es etwa für Grenzgänger und für manche Rentnerinnen und Rentner. Die Kasse will meistens die Abmeldebestätigung der Gemeinde sehen. Ob Hausrat, Haftpflicht oder Auto mit dem Wegzug enden oder ob Sie ein besonderes Kündigungsrecht haben, steht in Police und AVB; legen Sie die Abmeldebestätigung am besten jeder Kündigung bei.
Ich bin doppelt versichert. Kann ich einen Vertrag auflösen?
Typisch ist das, wenn zwei Personen zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung mitbringen. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Wert der Sachen, müssen Sie das allen Versicherern melden. Den jüngeren Vertrag dürfen Sie innert vier Wochen kündigen, nachdem Sie die Doppelversicherung bemerkt haben, sofern Sie beim Abschluss nichts davon wussten. Ob wirklich eine solche Mehrfachversicherung vorliegt, hängt von Summen und Verträgen ab; Ihr Versicherer kann das klären.
Ich habe mein Boot verkauft. Was passiert mit der Versicherung?
Nach dem Gesetz geht der Vertrag mit dem Verkauf auf die Käuferin oder den Käufer über. Diese können den Übergang innert 30 Tagen nach dem Kauf schriftlich ablehnen, etwa per Brief oder E-Mail. Melden Sie Ihrem Versicherer den Verkauf mit Datum sowie Name und Adresse der Käuferschaft. Für Boote mit Kontrollschild und für Motorfahrzeuge gelten teils eigene Regeln; fragen Sie deshalb nach, ab wann Sie keine Prämie mehr schulden.
Mein Tier ist gestorben. Wie kündige ich die Tierversicherung?
Melden Sie der Versicherung den Tod mit Datum und kündigen Sie im selben Schreiben. Viele Tierversicherungen enden nach ihren AVB von selbst, wenn das Tier stirbt; ein Blick in Ihre Bedingungen zeigt, ob das bei Ihnen so ist. Bereits bezahlte Prämie für die Zeit danach bekommen Sie normalerweise zurück. Hat die Versicherung wegen des Todes etwas ausbezahlt, darf sie die Prämie für die laufende Periode allerdings behalten.
Bekomme ich bezahlte Prämien zurück?
Endet der Vertrag mitten in einer bezahlten Periode, schulden Sie die Prämie nur bis zum Vertragsende, und den Rest zahlt der Versicherer zurück. Zwei Ausnahmen gibt es. Kündigen Sie nach einem Schadenfall im Jahr nach dem Vertragsabschluss, darf er die Prämie der laufenden Periode behalten. Dasselbe gilt, wenn er bereits geleistet hat, weil das versicherte Risiko weggefallen ist, zum Beispiel bei einem Totalschaden.
Darf ich kündigen, obwohl ich eine Mahnung bekommen habe?
Eine offene Prämie hindert Sie nach unserem Verständnis nicht daran, eine Versicherung nach VVG zu kündigen. Bezahlen müssen Sie die Prämie bis zum Vertragsende trotzdem. Begleichen Sie sie nach der Mahnung nicht innert 14 Tagen, ruht der Versicherungsschutz bis zur Zahlung. Bei der Grundversicherung ist es anders, dort verhindern gemahnte Ausstände einen Kassenwechsel.
Darf mir die Versicherung nach einem Schaden kündigen?
Das Gesetz erlaubt es. Nach einem Teilschaden, für den Sie Ersatz verlangen, dürfen beide Seiten den Vertrag auflösen, spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung. Der Schutz endet 14 Tage, nachdem die Kündigung der anderen Seite mitgeteilt wurde. Bei Zusatzversicherungen der Krankenkasse hat nur die versicherte Person dieses Recht, die Kasse nicht. Manche AVB geben Ihnen für die eigene Kündigung mehr Zeit; schauen Sie in Ihren Bedingungen nach.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns