Keine Kündigungsbestätigung erhalten: So gehen Sie vor
Die Kündigung ist verschickt, die Bestätigung bleibt aus oder es kommt eine neue Rechnung. Was Sie tun können und welche Belege Sie brauchen.
3 Min. Lesezeit · Stand: 3. November 2026
Mitte Oktober haben Sie die Hausratversicherung gekündigt. Jetzt ist November, eine Bestätigung ist nicht gekommen, dafür liegt die Prämienrechnung für das nächste Jahr im Briefkasten. Jetzt ist der richtige Moment, um nachzufragen.
Die Kündigung gilt auch ohne Bestätigung
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie rechtzeitig bei der Versicherung eintrifft. Die Versicherung muss nicht zustimmen, und eine Bestätigung ist keine Voraussetzung. Sie dient Ihnen als Beleg, mehr nicht.
Das Problem liegt woanders. Bestreitet die Versicherung später, die Kündigung erhalten zu haben, müssen Sie beweisen, dass sie angekommen ist. Wie gut Ihre Lage ist, hängt deshalb davon ab, wie Sie verschickt haben.
Je nach Versandart
Einschreiben. Sie haben die Sendungsnummer und in der Sendungsverfolgung der Post das Datum der Zustellung. Das ist Ihr Nachweis. Speichern Sie die Seite als PDF oder lassen Sie sich bei der Post eine Zustellbestätigung geben.
A-Post Plus. Die Sendungsverfolgung zeigt, wann der Brief in den Briefkasten der Versicherung gelegt wurde. Eine Unterschrift gibt es nicht. Das ist ein Hinweis, aber kein so starker Beleg wie beim Einschreiben.
Normaler Brief oder E-Mail. Hier haben Sie kaum etwas in der Hand. Fragen Sie umgehend nach. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, schicken Sie die Kündigung sicherheitshalber ein zweites Mal, diesmal eingeschrieben.
Schritt für Schritt
- Zwei bis drei Wochen warten. Grosse Versicherer brauchen in der Kündigungszeit oft länger.
- Nachfragen. Rufen Sie an oder schreiben Sie über das Kundenportal. Fragen Sie konkret, ob die Kündigung vom [Datum] eingegangen ist und auf welches Datum der Vertrag endet. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen der Person am Telefon.
- Schriftlich nachhaken. Bleibt es bei mündlichen Auskünften, verlangen Sie die Bestätigung schriftlich. Legen Sie eine Kopie der Kündigung und des Versandbelegs bei.
- Neue Rechnung nicht einfach liegen lassen. Antworten Sie schriftlich, dass der Vertrag gekündigt ist, mit Hinweis auf Ihre Kündigung und den Beleg. Bezahlen Sie die Prämie für die Zeit nach dem Vertragsende nicht.
- Ombudsstelle. Kommen Sie mit der Versicherung nicht weiter, hilft der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva kostenlos. Für Krankenkassen ist die Ombudsstelle Krankenversicherung zuständig.
Kommt trotz allem ein Zahlungsbefehl, erheben Sie Rechtsvorschlag. Dafür haben Sie zehn Tage ab Zustellung.
Bei der Grundversicherung läuft es anders
Beim Kassenwechsel endet die alte Grundversicherung erst, wenn die neue Kasse der alten mitgeteilt hat, dass Sie lückenlos versichert sind. Danach informiert die alte Kasse Sie, ab wann Sie nicht mehr bei ihr versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG).
Fehlt diese Bestätigung im Januar noch, liegt das Problem oft bei der neuen Kasse. Fragen Sie dort nach, ob die Meldung verschickt wurde. Hat die neue Kasse die Mitteilung versäumt, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen, insbesondere eine höhere Prämie bei der alten Kasse.
Ein zweiter häufiger Grund sind offene Beträge. Wer bei der bisherigen Kasse Prämien oder Kostenbeteiligungen schuldet, für die gemahnt wurde, kann die Kasse nicht wechseln, bis alles bezahlt ist (Art. 64a Abs. 6 KVG). Prüfen Sie Ihr Kundenkonto.
Belege aufbewahren
Bewahren Sie die Kopie der Kündigung, den Versandbeleg und die Bestätigung mindestens so lange auf, bis die letzte Abrechnung des alten Vertrags erledigt ist. Bei Sachversicherungen lohnt es sich, die Unterlagen einige Jahre zu behalten.
Kündigung mit Nachweis verschicken
Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).