Reiseversicherung kündigen
Jahresreiseversicherung, Annullierungskosten, Kreditkarte, Schutzbrief: wie Sie eine Reiseversicherung kündigen und Doppelversicherungen erkennen.
3 Min. Lesezeit · Stand: 3. November 2026
Viele Reiseversicherungen schliesst man nebenbei ab: beim Buchen eines Flugs, mit der Kreditkarte, über den Verkehrsclub oder als Zusatz bei der Krankenkasse. Irgendwann fällt beim Durchsehen der Rechnungen auf, dass Sie dieselbe Annullierungsversicherung zweimal bezahlen. Dann lohnt es sich aufzuräumen.
Vier Arten von Reiseversicherung
Unter dem Begriff laufen sehr unterschiedliche Verträge. Für die Kündigung kommt es darauf an, welcher es ist.
Versicherung für eine einzelne Reise. Sie wird zusammen mit einer Buchung abgeschlossen und endet mit der Reise. Kündigen müssen Sie nichts. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, weil das Gesetz es für Verträge mit weniger als einem Monat Laufzeit ausschliesst (Art. 2a VVG).
Jahresreiseversicherung. Sie deckt alle Reisen eines Jahres und verlängert sich meist automatisch. Das ist der Vertrag, den man kündigt.
Baustein einer anderen Versicherung. Reisedeckungen stecken häufig in Zusatzversicherungen der Krankenkasse, in Schutzbriefen von Verkehrsclubs oder in Paketen mit Hausrat und Haftpflicht. Sie werden nach den Regeln des Hauptvertrags gekündigt.
Kreditkarte. Die Versicherung ist Teil der Kartenleistungen. Sie endet in der Regel mit der Karte und wird nicht separat gekündigt.
Die Jahresreiseversicherung kündigen
Die Frist steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Üblich ist eine Kündigung auf Ende des Versicherungsjahres mit einigen Wochen bis drei Monaten Frist. Schauen Sie auf das Datum in der Police, nicht auf das Kalenderjahr. Wer die Versicherung im Mai abgeschlossen hat, kündigt auf Ende April.
Länger als bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres sind Sie nicht gebunden; danach können Sie mit drei Monaten Frist kündigen (Art. 35a VVG). Eine automatische Verlängerung darf jeweils höchstens ein Jahr betragen (Art. 47 VVG).
Doppelt versichert
Wer eine Kreditkarte mit Reiseversicherung, einen Schutzbrief und eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung hat, ist für manche Risiken mehrfach versichert. Im Schadenfall zahlt nicht jede Versicherung den vollen Betrag. Sie teilen sich den Schaden oder verweisen aufeinander.
Haben Sie beim Abschluss nicht gewusst, dass Sie bereits versichert sind, gibt Ihnen das Gesetz ein besonderes Kündigungsrecht. Den später abgeschlossenen Vertrag können Sie innert vier Wochen kündigen, nachdem Sie die Doppelversicherung entdeckt haben (Art. 46b VVG). Ob diese Regel auf Ihre konkrete Deckung passt, hängt von der Art der Leistung ab. Halten Sie im Brief fest, wann und wie Sie die Doppelversicherung bemerkt haben.
Bevor Sie kündigen, vergleichen Sie die Deckungen genau. Kreditkartenversicherungen gelten oft nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Die Summen für Annullierungskosten unterscheiden sich stark.
Heilungskosten im Ausland
Die Grundversicherung übernimmt im Ausland nur Notfallbehandlungen und auch diese nur bis zu einem begrenzten Betrag. In Ländern mit hohen Spitalkosten reicht das oft nicht. Viele Reiseversicherungen schliessen diese Lücke. Prüfen Sie, ob nach der Kündigung noch eine andere Versicherung diese Kosten deckt, etwa eine Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse.
Wenn die Reisedeckung Teil einer Zusatzversicherung ist, gilt zudem: Ein späterer Neuabschluss kann Gesundheitsfragen nach sich ziehen.
Was in den Brief gehört
- Name, Adresse und Policennummer
- die Bezeichnung der Reiseversicherung
- der Kündigungstermin oder der Hinweis auf die entdeckte Doppelversicherung mit Datum
- bei Familienpolicen alle Personen, für die der Vertrag gilt
- die Bitte um schriftliche Bestätigung
Kündigung erstellen
Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).