Weitere Versicherungen

Rechtsschutzversicherung kündigen

Wann Sie eine Rechtsschutzversicherung kündigen können, was mit einem laufenden Fall geschieht und warum ein nahtloser Wechsel Planung braucht.

3 Min. Lesezeit · Stand: 3. November 2026

Vor drei Jahren haben Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gebraucht haben Sie sie nie. Oder Sie haben sie gebraucht, und der Fall ist nicht so gelaufen, wie Sie es sich vorgestellt haben. In beiden Fällen geht es darum, aus dem Vertrag herauszukommen, ohne dass eine Lücke entsteht, die Sie später teuer zu stehen kommt.

Die Termine

Rechtsschutzversicherungen sind Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Wann Sie kündigen können, steht in der Police und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Viele Gesellschaften erlauben die Kündigung auf jedes Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist.

Steht in Ihrer Police eine längere Laufzeit, gilt Art. 35a VVG. Danach können Sie auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, ebenfalls mit drei Monaten Frist. Beginnt Ihr Vertrag am 1. Februar, endet ein Versicherungsjahr am 31. Januar, und Ihre Kündigung muss bis zum 31. Oktober bei der Versicherung sein.

Nach einem Fall

Viele Rechtsschutz-AVB geben beiden Seiten nach einem gedeckten Fall ein Kündigungsrecht. Wie lange Sie dafür Zeit haben, regeln die Bedingungen unterschiedlich. Lesen Sie den Abschnitt zur Vertragsdauer oder zum Schadenfall genau, bevor Sie sich auf dieses Recht stützen. Im Zweifel hilft eine kurze Anfrage bei der Versicherung, mit der Bitte um schriftliche Antwort.

Auch die Versicherung kann nach einem Fall kündigen. Rechnen Sie also damit, dass Sie nach mehreren Fällen ohnehin eine neue Lösung brauchen.

Was mit einem laufenden Fall geschieht

Haben Sie gerade einen Streit mit dem Vermieter, und die Versicherung bezahlt den Anwalt, dann sollten Sie besonders sorgfältig vorgehen. In der Regel bleibt ein Fall gedeckt, wenn das auslösende Ereignis in die Vertragszeit fällt, auch wenn der Vertrag später endet. Die Einzelheiten stehen in den AVB. Lassen Sie sich im Zweifel von der Versicherung bestätigen, dass der laufende Fall nach der Kündigung weiter betreut wird.

Der Wechsel hat eine Tücke

Bei einer neuen Rechtsschutzversicherung gilt häufig eine Wartefrist. Für bestimmte Rechtsgebiete, etwa Vertragsstreitigkeiten oder Arbeitsrecht, besteht erst nach einigen Monaten Schutz. Ausserdem sind Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, meist ausgeschlossen.

Das hat zwei Folgen.

Erstens kann zwischen alter und neuer Versicherung eine Lücke entstehen, obwohl die Verträge nahtlos aneinander anschliessen. Manche Gesellschaften verzichten auf die Wartefrist, wenn Sie direkt von einer anderen Rechtsschutzversicherung wechseln. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Zweitens hilft ein Wechsel nicht bei einem Streit, der sich schon abzeichnet. Hat Ihnen der Arbeitgeber bereits gekündigt, wird die neue Versicherung diesen Fall nicht übernehmen.

Kombinierte Policen

Rechtsschutz ist oft Teil eines grösseren Vertrags: Verkehrsrechtsschutz in der Autoversicherung, Privatrechtsschutz im Paket mit Hausrat und Haftpflicht. Möchten Sie nur den Rechtsschutz beenden, schreiben Sie das ausdrücklich in die Kündigung. Ob ein einzelner Baustein separat kündbar ist, steht in den AVB.

Der Brief

Nennen Sie Policennummer, die Art der Rechtsschutzversicherung (Privat, Verkehr, Gebäude) und den Termin. Kündigen Sie nach einem Fall, geben Sie die Fallnummer an. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes. Die Textform genügt, ein Einschreiben ist für den Nachweis trotzdem die sichere Wahl.

Kündigung erstellen

Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).

‹ Alle Artikel