Hausrat

Privathaftpflicht kündigen: Termine, Zusammenziehen, Auszug

Wann Sie die Privathaftpflichtversicherung kündigen können, was beim Zusammenziehen gilt und weshalb Sie keine Lücke entstehen lassen sollten.

3 Min. Lesezeit · Stand: 3. November 2026

Sie ziehen mit Ihrer Partnerin zusammen, und beide haben eine Privathaftpflichtversicherung. Oder Ihre Tochter zieht aus und will wissen, ob sie bei Ihnen noch mitversichert ist. Bei der Privathaftpflicht geht es selten darum, ganz auf die Versicherung zu verzichten. Meist wird ein Vertrag überflüssig, oder die Deckung soll zu einer anderen Gesellschaft.

Ohne Haftpflicht wird es teuer

Die Privathaftpflicht ist in der Schweiz nicht allgemein vorgeschrieben. Viele Vermieter verlangen sie aber im Mietvertrag, und ein einziger Schaden kann teuer werden: ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen, ein Velounfall mit einem Fussgänger. Kündigen Sie deshalb nur, wenn eine andere Police den Schutz lückenlos übernimmt.

Der ordentliche Termin

Die Kündigungsfrist steht in Ihrer Police und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Häufig ist eine Kündigung auf Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist möglich.

Ist eine längere Laufzeit vereinbart, hilft Art. 35a des Versicherungsvertragsgesetzes. Sie können auf das Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, mit drei Monaten Frist. Das gilt seit 2022 auch für ältere Verträge.

Ein Beispiel: Ihr Vertrag hat am 1. Januar 2024 begonnen. Das dritte Versicherungsjahr endet am 31. Dezember 2026. Für diesen Termin hätte die Kündigung bis zum 30. September 2026 eintreffen müssen. Der nächste Termin ist der 31. Dezember 2027, mit Eingang bis 30. September 2027.

Zusammenziehen

Wer zusammenzieht, ist häufig doppelt versichert. Viele Policen decken als «Mehrpersonenhaushalt» alle Personen im gemeinsamen Haushalt. Eine der beiden Policen wird dann überflüssig.

Die Regel des VVG zur Doppelversicherung mit vier Wochen Kündigungsfrist ist auf Sachversicherungen wie den Hausrat zugeschnitten. Bei der Haftpflicht passt sie nicht ohne Weiteres. Fragen Sie deshalb zuerst die Versicherung, die Sie aufgeben möchten. Manche Gesellschaften lösen den Vertrag bei einem Zusammenzug auf, wenn Sie die neue Police vorlegen. Sonst bleibt der ordentliche Termin.

Erweitern Sie die verbleibende Police erst auf beide Personen und kündigen Sie dann die andere.

Auszug aus dem Elternhaus

Kinder sind in der Familienpolice der Eltern meist bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, oft nur, solange sie im selben Haushalt wohnen. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, braucht deshalb häufig einen eigenen Vertrag. Die genaue Grenze steht in den AVB der Eltern.

Hier muss niemand kündigen. Die Eltern melden den Auszug, das Kind schliesst eine eigene Versicherung ab.

Nach einem Schadenfall

Hat die Versicherung einen Schaden bezahlt, können Sie und die Versicherung den Vertrag kündigen. Das Gesetz verlangt, dass dies spätestens bei der Auszahlung geschieht (Art. 42 VVG). Viele AVB geben Ihnen 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Zahlung erfahren. Die Frist ist kurz. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zur Kündigung nach einem Schadenfall.

Kombinierte Policen

Privathaftpflicht und Hausrat stehen oft auf derselben Police. Wenn Sie nur die Haftpflicht kündigen möchten, nennen Sie im Brief ausdrücklich «Privathaftpflichtversicherung». Ob ein Teil separat kündbar ist, steht in den AVB.

Schäden, die spät auftauchen

Manche Schäden zeigen sich erst Monate später, etwa beim Auszug aus einer Mietwohnung. Welche Versicherung dann zahlt, die alte oder die neue, hängt von den Bedingungen ab. Bewahren Sie die alte Police und die Kündigungsbestätigung mindestens bis nach der Wohnungsabgabe auf.

Kündigung erstellen

Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).

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