Prämie erhöht? Ihr Recht auf ausserordentliche Kündigung
Ihre Versicherung erhöht die Prämie? Oft dürfen Sie dann ausserordentlich kündigen. So prüfen Sie Ihr Recht und halten die Frist ein.
3 Min. Lesezeit · Stand: 2. November 2026
Eine Prämienerhöhung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Bei vielen Versicherungen haben Sie in diesem Fall ein besonderes Kündigungsrecht – auch wenn die vereinbarte Vertragsdauer noch nicht abgelaufen ist. Wie es genau aussieht, hängt von der Art der Versicherung ab.
Grundversicherung der Krankenkasse
In der Grundversicherung ist die Lage klar. Die neue Prämie für das Folgejahr wird Ihnen in der Regel bis Ende Oktober mitgeteilt. Danach können Sie auf den 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss bis am 30. November bei der Kasse sein, an einem Wochenende oder Feiertag am Arbeitstag davor.
Dieses Recht haben Sie unabhängig davon, ob die Prämie steigt, sinkt oder gleich bleibt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Wechsel der Grundversicherung.
Andere Versicherungen: Anpassung von Prämie oder Tarif
Bei Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – zum Beispiel Hausrat, Privathaftpflicht, Motorfahrzeug oder Zusatzversicherungen der Krankenkasse – ist das Vorgehen bei Prämienerhöhungen in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt.
Typisch ist folgender Ablauf:
- Die Versicherung kündigt die Prämien- oder Tarifänderung schriftlich an, meist einige Wochen vor Beginn des neuen Versicherungsjahres.
- Sind Sie nicht einverstanden, können Sie den Vertrag auf den Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam würde.
- Die Kündigung muss innerhalb der Frist bei der Versicherung eintreffen, die in den AVB oder im Schreiben genannt ist.
- Kündigen Sie nicht, gilt die Änderung in der Regel als angenommen.
Nicht jede Erhöhung berechtigt zur Kündigung
Viele AVB nehmen bestimmte Fälle aus. Steigt die Prämie etwa wegen einer behördlich festgelegten Abgabe, wegen eines bereits vereinbarten Alterstarifs oder wegen einer Rückstufung im Bonus-Malus-System, besteht oft kein besonderes Kündigungsrecht. Lesen Sie den genauen Wortlaut in Ihren Bedingungen.
So gehen Sie vor
- Schreiben genau lesen. Achten Sie auf das Datum, ab dem die neue Prämie gilt, und auf Hinweise zum Kündigungsrecht.
- AVB prüfen. Suchen Sie den Abschnitt zu Prämien- oder Tarifänderungen. Dort finden Sie Frist und Form.
- Alternativen vergleichen. Holen Sie Offerten ein, bevor Sie kündigen. Bei Versicherungen mit Gesundheitsfragen, etwa Zusatzversicherungen, sollten Sie erst kündigen, wenn die neue Versicherung Sie verbindlich aufgenommen hat.
- Fristgerecht kündigen. Beziehen Sie sich im Schreiben auf die Prämienerhöhung und nennen Sie den Termin, auf den Sie kündigen.
- Eingang belegen. Sie müssen beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Ein Einschreiben ist deshalb die sichere Wahl.
Ordentliche Kündigung als Alternative
Auch ohne Prämienerhöhung sind Sie nicht unbegrenzt gebunden. Seit dem 1. Januar 2022 können Sie Verträge nach VVG grundsätzlich auf das Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes folgenden Jahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten – auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Für Verträge, die vor 2022 abgeschlossen wurden, kann Abweichendes gelten. Ein Blick in die Police zeigt, welcher Termin für Sie der nächste ist.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Name, Adresse und Policennummer
- Hinweis auf die angekündigte Prämien- oder Tarifänderung, mit Datum des Schreibens
- Kündigungstermin, in der Regel der Tag, an dem die Änderung wirksam würde
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Kündigung erstellen
Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).