Kündigung nach einem Schadenfall
Nach einem Schadenfall dürfen meist beide Seiten den Vertrag kündigen. Welche Fristen gelten und worauf Sie vor der Kündigung achten sollten.
2 Min. Lesezeit · Stand: 2. November 2026
Nach einem Schadenfall ist das Vertrauen manchmal angeschlagen: Die Abwicklung hat lange gedauert, die Zahlung fiel tiefer aus als erwartet, oder Sie möchten einfach zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Für diese Situation sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein besonderes Kündigungsrecht vor – unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer.
Wer kündigen darf
Nach einem Teilschaden, für den Sie eine Entschädigung verlangen, können beide Seiten den Vertrag kündigen: Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, aber auch die Versicherung. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 42 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Fristen
Für Sie
Das Gesetz lässt Ihnen Zeit bis zur Auszahlung der Entschädigung. Sobald das Geld überwiesen ist, ist dieses Kündigungsrecht nach dem Gesetz vorbei. Viele Versicherer geben in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen mehr Spielraum, oft 14 Tage, nachdem Sie von der Auszahlung erfahren haben. Das steht in Ihren AVB.
Am sichersten schicken Sie die Kündigung, bevor die Entschädigung bezahlt ist. Wer den Zeitpunkt verpasst, kann nur noch auf den nächsten ordentlichen Termin kündigen.
Für die Versicherung
Auch die Versicherung kann nach einem Schadenfall kündigen, ebenfalls spätestens mit der Auszahlung.
Ende des Versicherungsschutzes
Der Vertrag endet nicht sofort. Der Schutz erlischt in der Regel 14 Tage, nachdem die Kündigung bei der anderen Seite eingetroffen ist. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um eine neue Versicherung abzuschliessen.
Gilt das für alle Versicherungen?
Das Kündigungsrecht nach Schadenfall betrifft Versicherungen nach dem VVG, zum Beispiel Hausrat, Privathaftpflicht, Motorfahrzeug oder Rechtsschutz. Für einzelne Versicherungsarten gelten Besonderheiten:
- Zusatzversicherungen der Krankenkasse: Hier ist insbesondere das Kündigungsrecht der Versicherung eingeschränkt. Prüfen Sie Ihre AVB.
- Lebensversicherungen: Es gelten eigene Regeln.
- Grundversicherung: Nach KVG gibt es kein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall. Sie können nur auf die ordentlichen Termine wechseln.
Bevor Sie kündigen
- Neue Deckung sichern. Holen Sie zuerst Offerten ein. Neue Versicherungen fragen meist nach Schäden der letzten Jahre. Ein frischer Schadenfall kann die Prämie beeinflussen oder dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird.
- Keine Lücke entstehen lassen. Besonders bei Pflichtversicherungen wie der Motorfahrzeug-Haftpflicht muss die neue Versicherung nahtlos anschliessen.
- Prämie für die Restlaufzeit. Endet der Vertrag vorzeitig, wird die bereits bezahlte Prämie für die nicht abgelaufene Zeit in der Regel zurückerstattet. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn Sie im ersten Vertragsjahr nach einem Teilschaden kündigen.
- Offene Leistungen klären. Die Kündigung ändert nichts an Ihrem Anspruch aus dem bereits eingetretenen Schaden.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Name, Adresse und Policennummer
- Hinweis, dass Sie nach dem Schadenfall kündigen, mit Schadennummer und Datum der Auszahlung
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes
Weil die Frist kurz ist und Sie den rechtzeitigen Eingang beweisen müssen, empfiehlt sich ein Einschreiben.
Kündigung erstellen
Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).