Einschreiben, Brief oder E-Mail – was gilt als Nachweis?
Brief, A-Post Plus, Einschreiben oder E-Mail: Wer den Eingang einer Kündigung beweisen muss und welche Versandart sich wofür eignet.
3 Min. Lesezeit · Stand: 2. November 2026
Eine Kündigung wirkt nur, wenn sie rechtzeitig bei der Versicherung ankommt. Und wer im Streitfall beweisen muss, dass sie angekommen ist, sind Sie – nicht die Versicherung. Deshalb lohnt es sich, die Versandart bewusst zu wählen.
Was das Gesetz verlangt
Seit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), in Kraft seit dem 1. Januar 2022, genügt für die Kündigung vieler Versicherungen die sogenannte Textform. Eine eigenhändige Unterschrift ist dann nicht zwingend nötig; ein Brief und je nach Versicherung auch eine E-Mail können ausreichen. Prüfen Sie trotzdem Ihre Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB): Dort steht, welche Form und welche Adresse gelten.
Für die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) gelten eigene Regeln. In der Praxis verlangen die Krankenkassen meist einen unterschriebenen Brief.
Massgebend ist in jedem Fall der Eingang: Die Kündigung muss innerhalb der Frist bei der Versicherung eintreffen. Der Poststempel allein genügt in der Regel nicht.
Die Versandarten im Vergleich
Normaler Brief
Einfach und günstig. Sie haben aber keinen Beleg dafür, dass und wann der Brief angekommen ist. Bestreitet die Versicherung den Eingang, stehen Sie ohne Nachweis da.
A-Post Plus
Der Brief erhält eine Sendungsnummer und lässt sich bis zum Briefkasten des Empfängers verfolgen. Sie sehen online, wann er zugestellt wurde. Eine Unterschrift des Empfängers gibt es aber nicht. Als Hinweis ist das hilfreich, als Beweis jedoch schwächer als ein Einschreiben.
Einschreiben
Die Post dokumentiert die Zustellung, und der Empfänger quittiert den Empfang. Sie erhalten einen Zustellnachweis, den Sie aufbewahren können. Bei wichtigen Fristen – etwa bei der Kündigung der Grundversicherung bis Ende November – ist das die sicherste Wahl.
Manche Versicherungen akzeptieren Kündigungen per E-Mail oder über ein Kundenportal. Der Haken: Den Eingang zu beweisen ist schwierig. Eine Lesebestätigung ist freiwillig, und ein Spamfilter kann eine Nachricht unbemerkt zurückhalten. Wenn Sie per E-Mail kündigen, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung und bewahren Sie diese auf. Kommt keine, schicken Sie die Kündigung besser zusätzlich per Einschreiben.
Worauf Sie zusätzlich achten sollten
- Früh genug versenden. Ein Einschreiben wird meist innerhalb weniger Werktage zugestellt. Nimmt es niemand persönlich entgegen, liegt es einige Tage zur Abholung bereit. Planen Sie deshalb Reserve ein.
- Die richtige Adresse verwenden. Massgebend ist die Adresse, die Ihre Versicherung für Kündigungen angibt, meist auf der Police oder auf ihrer Website.
- Vollständige Angaben machen. Name, Adresse, Policen- oder Versichertennummer und das gewünschte Kündigungsdatum gehören in jede Kündigung.
- Belege aufbewahren. Legen Sie eine Kopie des Schreibens, die Postquittung und den Zustellnachweis ab – mindestens bis die Versicherung die Kündigung bestätigt hat und keine Rechnungen mehr kommen.
Welche Versandart wofür?
- Einschreiben: wenn die Frist knapp ist oder viel davon abhängt, etwa beim Wechsel der Grundversicherung.
- A-Post Plus: wenn Sie genügend Zeit haben und die Zustellung nachverfolgen möchten.
- Normaler Brief oder E-Mail: wenn die Frist noch weit weg ist und die Versicherung Ihnen den Eingang ohnehin bestätigt.
Kündigung erstellen und versenden
Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).