Kündigungsgründe

Wegzug ins Ausland: Krankenkasse und Versicherungen kündigen

Wer die Schweiz verlässt, braucht meist keine Grundversicherung mehr. So melden Sie sich bei der Krankenkasse ab und was mit Zusatzversicherungen geschieht.

4 Min. Lesezeit · Stand: 3. November 2026

Der Arbeitsvertrag in Lissabon ist unterschrieben, die Wohnung in Bern gekündigt, der Umzug ist auf Ende Februar geplant. Bei der Liste, was alles abzumelden ist, steht die Krankenkasse weit oben. Hier gelten andere Regeln als beim gewöhnlichen Kassenwechsel.

Grundversicherung: abmelden statt kündigen

Die Grundversicherung ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden (Art. 3 KVG). Geben Sie den Wohnsitz auf, entfällt in den meisten Fällen die Versicherungspflicht, und die Versicherung endet (Art. 5 Abs. 3 KVG). Die üblichen Termine Ende Juni und Ende Dezember spielen dafür keine Rolle.

Sie kündigen also nicht auf einen Termin, sondern melden sich auf Ihr Wegzugsdatum ab. In der Praxis verlangen die Kassen dafür eine Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde. Diese erhalten Sie, wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Schicken Sie der Kasse die Abmeldung mit dieser Bestätigung, sobald Sie sie haben. Lassen Sie den Brief von uns per Post verschicken, können wir keine Beilagen mitschicken; die Bestätigung senden Sie dann separat oder reichen sie nach, wenn die Kasse danach fragt.

Bezahlen Sie die Prämie bis zum Wegzug. Wurde für die Zeit danach schon etwas bezahlt, fordern Sie es im Brief zurück und geben Sie eine Kontoverbindung an.

Wer trotzdem versichert bleibt

Nicht alle, die ins Ausland ziehen, verlassen die Schweizer Grundversicherung. Ausnahmen gelten etwa für Arbeitnehmende, die von einem Schweizer Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden, und für bestimmte Rentnerinnen und Rentner, die in einen EU- oder EFTA-Staat ziehen und nur eine Schweizer Rente beziehen. Wer nur für ein Sabbatical verreist und den Wohnsitz behält, bleibt ebenfalls versichert.

Gehören Sie zu einer dieser Gruppen oder sind Sie unsicher, klären Sie das mit Ihrer Kasse, bevor Sie sich abmelden. Die gemeinsame Einrichtung KVG und das Bundesamt für Gesundheit geben ebenfalls Auskunft.

Kinder und Familie

Zieht die ganze Familie weg, melden Sie alle Familienmitglieder ab. Für minderjährige Kinder unterschreiben die Eltern. Volljährige, die auf derselben Police stehen, unterschreiben ihre Abmeldung selbst.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz und enden nicht automatisch mit dem Wegzug. Was gilt, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Manche Verträge enden mit der Aufgabe des Wohnsitzes, andere laufen weiter oder können gegen eine angepasste Prämie weitergeführt werden.

Überlegen Sie sich diesen Schritt gut, wenn eine Rückkehr in die Schweiz möglich ist. Eine einmal aufgegebene Zusatzversicherung bekommen Sie später nur mit neuen Gesundheitsfragen zurück. Für einige Jahre im Ausland bieten manche Kassen die Möglichkeit, die Zusatzversicherung ruhen zu lassen. Fragen Sie danach.

Wollen Sie die Zusatzversicherungen beenden, schreiben Sie das ausdrücklich in den Brief. Eine Abmeldung «der Krankenkasse» ist sonst nicht eindeutig.

Die übrigen Versicherungen

Hausrat und Privathaftpflicht sind meist auf die Schweiz ausgerichtet. Viele AVB sehen vor, dass der Vertrag bei einem Wegzug ins Ausland endet oder gekündigt werden kann. Lesen Sie den Abschnitt zum Wohnsitzwechsel und melden Sie den Wegzug mit Datum.

Für das Auto gilt: Die Haftpflichtversicherung hängt an den Schweizer Kontrollschildern. Geben Sie die Schilder ab, endet in der Regel auch der Vertrag. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zum Autoverkauf.

Rechtsschutz-, Reise- und Tierversicherungen beenden Sie nach den Regeln der jeweiligen Police.

Zeitplan

  • Zwei bis drei Monate vorher: Policen durchsehen und Fristen notieren. Bei Zusatzversicherungen klären, ob ein Ruhen möglich ist.
  • Nach der Abmeldung bei der Gemeinde: Krankenkasse mit Abmeldebestätigung informieren.
  • Vor dem Umzugstermin: Hausrat, Haftpflicht und Auto abmelden oder kündigen.
  • Im Zielland: Versicherung abschliessen, bevor der Schweizer Schutz endet.

Abmeldung erstellen

Auf vertrag-kuenden.ch erstellen Sie das Kündigungsschreiben in wenigen Schritten und ohne Kundenkonto. Sie können es kostenlos als PDF herunterladen und selbst verschicken oder den Versand uns überlassen: als normaler Brief (CHF 7.90), mit A-Post Plus (CHF 11.90) oder als Einschreiben mit Zustellnachweis (CHF 15.90).

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